Bruchteilseigentum
Bruchteilseigentum (Miteigentum nach Bruchteilen) bedeutet, dass mehrere Personen eine Immobilie zu festen Anteilen besitzen — etwa zwei Geschwister je zur Hälfte. Jeder kann über seinen ideellen Anteil grundsätzlich frei verfügen.
Anders als in der Erbengemeinschaft sind die Anteile beim Bruchteilseigentum im Grundbuch ausgewiesen und einzeln übertragbar oder beleihbar. Die Nutzung der gemeinsamen Sache regeln die Miteigentümer per Vereinbarung; Lasten und Kosten tragen sie im Verhältnis ihrer Anteile.
Viele gemeinsam gekaufte Ferienhäuser von Freunden oder Paaren sind Bruchteilseigentum. Auch hier gilt: Eine schriftliche Nutzungs- und Kostenvereinbarung erspart der Gemeinschaft die meisten Konflikte.
Weiterführend
Bringt Ruhe in euer geteiltes Ferienhaus
Keyra vereint Belegungskalender mit Freigabe, Hausanleitung, Aufgaben & Kosten und Gast-Zugang per Link — ein Abo pro Haus statt pro Person. Der Einstieg ist kostenlos, Premium gibt es ab 4,99 €/Monat (30 Tage gratis testen).
Kostenlos starten