Erbengemeinschaft
Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Der Nachlass — etwa ein Ferienhaus — gehört allen Miterben gemeinsam, entsprechend ihrer Erbquoten.
Die Erbengemeinschaft ist eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft: Kein Miterbe kann allein über einzelne Nachlassgegenstände verfügen. Über die ordnungsgemäße Verwaltung (z. B. notwendige Reparaturen am Ferienhaus) entscheidet die Mehrheit nach Erbquoten, wesentliche Veränderungen und der Verkauf brauchen Einstimmigkeit.
Rechtlich ist die Erbengemeinschaft auf Auseinandersetzung angelegt — also darauf, irgendwann aufgelöst zu werden. Familien, die ein geerbtes Ferienhaus dauerhaft gemeinsam behalten wollen, sollten deshalb eine Nutzungsvereinbarung schließen oder die Übertragung in eine GbR prüfen.
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