Instandhaltungsrücklage
Die Instandhaltungsrücklage ist ein angespartes Polster für Reparaturen und Erneuerungen einer Immobilie — beim geteilten Ferienhaus meist ein fester Monatsbeitrag jeder Partei auf ein gemeinsames Konto.
Als Faustregel für Ferienhäuser gelten je nach Alter und Zustand etwa 1 bis 1,5 Prozent des Gebäudewerts pro Jahr. Die Rücklage verhindert die unangenehmste Geldfrage der Hausgemeinschaft: Wer überweist kurzfristig vierstellig, wenn die Heizung im Dezember ausfällt?
Die Beiträge werden üblicherweise nach Eigentums- bzw. Erbanteilen bemessen, weil der Werterhalt allen anteilig zugutekommt — unabhängig davon, wer wie oft im Haus ist.
Weiterführend
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