Nutzungsentschädigung
Eine Nutzungsentschädigung ist der finanzielle Ausgleich, den ein Miterbe oder Miteigentümer den übrigen zahlen muss, wenn er eine gemeinsame Immobilie über seinen Anteil hinaus allein nutzt — allerdings erst, nachdem die anderen eine Neuregelung der Nutzung verlangt haben.
Wichtig ist der Zeitpunkt: Für die Vergangenheit gibt es in der Regel kein Geld. Der Anspruch entsteht erst ab dem Verlangen einer Neuregelung. Wer also jahrelang schweigend zusieht, wie ein Geschwister das geerbte Ferienhaus allein bewohnt, kann rückwirkend meist nichts fordern.
Hausgemeinschaften vermeiden das Thema am besten präventiv — mit einem transparenten Belegungskalender und einer Vereinbarung, die Über- oder Unternutzung von vornherein regelt (z. B. über nutzungsabhängige Kostenanteile).
Weiterführend
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